Privatabrechnung nach GOÄ, ohne Ihre Praxissoftware zu wechseln.
Ihr Praxisverwaltungssystem exportiert die Behandlungsdaten wie gewohnt. Honorix liest sie ein, prüft sie gegen die Gebührenordnung und erstellt die Rechnungen. Sie sehen nur noch das, was tatsächlich eine Entscheidung braucht.
Das Tippen war nie das Problem.
Eine Privatrechnung ist schnell geschrieben. Teuer wird, was danach kommt: die Ziffer, die neben einer anderen nicht abgerechnet werden darf. Der Höchstwert, der stillschweigend überschritten wird. Die Analogziffer ohne den Pflichttext nach § 12 Abs. 4 GOÄ. Jede dieser Stellen führt zur Beanstandung durch den Versicherer, zur Nachfrage des Patienten und zu einer Rechnung, die zwei Monate später noch offen ist.
Honorix prüft diese Stellen, bevor die Rechnung das Haus verlässt. Nicht als Empfehlung im Nachhinein, sondern als Bedingung fürs Ausstellen.
Vier Schritte, von denen Sie einen selbst tun.
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Export aus Ihrem Praxisverwaltungssystem
Im Format PADneXt - dem Standard, über den Praxen ihre Daten seit Jahren an Verrechnungsstellen übergeben. Ihre gewohnte Software bleibt, wie sie ist.
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Einlesen und prüfen
Patienten werden erkannt oder angelegt, Positionen gegen das Gebührenverzeichnis aufgelöst, Steigerungssätze und Auslagen nach § 10 GOÄ geprüft.
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Ihre Prüfliste
Nur was auffällt, wartet auf Sie - mit dem Grund und der Fundstelle in der Gebührenordnung daneben. Der Rest läuft durch. Ob er das darf, entscheiden Sie in den Einstellungen.
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Rechnung, Versand, Auswertung
Rechnungen als PDF, Mahnwesen mit Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB, Auswertungen nach Zufluss - passend zur Einnahmenüberschussrechnung.
Was heute läuft.
Vollständige GOÄ
Das amtliche Gebührenverzeichnis, versioniert. Punktzahl mal Punktwert nach § 5 Abs. 1 GOÄ mal Steigerungssatz, in Dezimalarithmetik gerechnet - nicht in Gleitkomma.
Prüfung vor dem Ausstellen
Ausschlüsse, Höchstwerte, Begründungspflicht über dem Schwellenwert, Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 mit dem Pflichttext, Minderung nach § 6a bei stationärer Behandlung.
Serienabrechnung
Ein Import wird ein Stapel. Fehlerhafte Rechnungen halten die übrigen nicht auf; was nicht durchläuft, bleibt als Entwurf mit Begründung stehen.
Mahnwesen
Mahnstufen, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB, Mahnsperre je Patient oder je Rechnung - für die Fälle, die kein System erraten kann.
Zahlungen abgleichen
Kontoauszüge im Format camt.053 einlesen. Zugeordnet wird nur, was eindeutig ist; alles andere ist ein Vorschlag mit Begründung.
Auswertungen
Umsatz nach Zufluss statt nach Rechnungsdatum, Export für die Steuerkanzlei - ohne Patientennamen.
Gesundheitsdaten, entsprechend behandelt.
Behandlungsdaten fallen unter Art. 9 DSGVO und unter die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB. Das hat Folgen für den Bau, nicht nur für die Datenschutzerklärung.
- Eine eigene Datenbank je Praxis. Kein gemeinsames Schema mit einer Mandantenspalte - dort genügt eine vergessene Bedingung in einer Abfrage, um fremde Patienten offenzulegen. Getrennte Dateien machen diesen Fehler unmöglich.
- Namen und Anschriften verschlüsselt gespeichert. Der Schlüssel jeder Praxis liegt selbst verschlüsselt; eine entwendete Datenbankdatei allein gibt nichts preis.
- Rechnungen sind unveränderlich. Erzwungen von der Datenbank, nicht von der Anwendung darüber. Korrektur nur durch Storno - so, wie es die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung verlangen.
- Diese Website speichert nichts auf Ihrem Gerät. Keine Cookies, kein Analysewerkzeug, keine nachgeladenen Schriften. Deshalb sehen Sie hier auch kein Einwilligungsbanner - es gibt nichts einzuwilligen.
Woran wir gerade arbeiten.
Wir sagen lieber, was noch nicht fertig ist, als es hinterher zu erklären.
| Bereich | Stand |
|---|---|
| GOÄ-Abrechnung, Prüfung, Rechnung, Mahnwesen | Im Einsatz |
| Import aus dem Praxisverwaltungssystem (PADneXt) | Im Einsatz |
| Zahnärztliche Gebührenordnung (GOZ) | In Vorbereitung |
| Vorfinanzierung von Honorarforderungen | In Vorbereitung, gemeinsam mit einem Institut mit Erlaubnis nach § 32 KWG. Honorix kauft keine Forderungen an. |
Zur neuen Gebührenordnung Die GOÄ von 1996 gilt weiter. Eine Novelle ist seit Jahren in Arbeit; ein Inkrafttreten vor 2028 gilt als unwahrscheinlich. Honorix führt das Gebührenverzeichnis versioniert - eine neue Fassung tritt neben die alte, statt sie zu überschreiben. Rechnungen aus der Zeit davor bleiben nachvollziehbar.
Sprechen wir darüber.
Wir suchen Praxen, die Honorix im Alltag ausprobieren und uns sagen, wo unsere Annahmen über den Praxisbetrieb falsch sind. Wenn Sie privat liquidieren und wissen wollen, ob das zu Ihrem Ablauf passt: schreiben Sie uns.
Bitte keine Patientendaten per E-Mail Unverschlüsselte E-Mail ist für Gesundheitsdaten kein geeigneter Weg. Für einen Test genügt uns eine Beispieldatei mit erfundenen Namen - die Struktur ist das, was wir sehen müssen.